Konsumieren, besitzen (auch von Hash und Edibles) und Anbau sind Erwachsenen privat erlaubt. Die Herstellung bleibt komplett verboten.
Die Herstellung beginnt beim abschneiden und umfasst alles, was man danach damit macht. Exemplarisch als Herstellen aufgezählt hat der BGH Ernte, Trocknung, Haschischgewinnung und Lagerung.
Dann steht da, dass es offensichtlich ein Problem gibt wenn man zwar Anbauen und Besitzen aber nicht Ernten darf. Man kommt nicht legal zum Besitz vom Anbau.
Nun kommt dieses wunderbare Wortungetüm teleologische Reduktion.
Die teleologische Reduktion ist ein juristisches Auslegungsmittel, das angewendet wird, wenn der Wortlaut einer Rechtsnorm zu weit gefasst ist und eine Anwendung auf bestimmte Fälle den Sinn und Zweck der Norm ins Gegenteil verkehren würde. In solchen Fällen wird der Anwendungsbereich der Norm eingeschränkt, um dem eigentlichen Ziel der Regelung gerecht zu werden.
Ist die Herstellung komplett illegal, kommt man nicht legal zum Besitz. Dann wird aber nicht automatisch die ganze Herstellung legal durch eine teleologische Reduktion (incl. hash, Edibles, Rosin etc.) sondern nur der kürzeste Weg vom Anbau zum Besitz - wörtlich in Beschluss genannt das Beschneiden der Pflanzen.